Tastschreiben
Einstellungsvoraussetzung für den Beruf des Polizisten bzw. der Polizistin ist unter anderem ein Nachweis bis zum 1. Juni des Einstellungsjahres, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin die Grundlagen der Textverarbeitung (Tastschreiben am PC) beherrscht. Erforderlich ist eine abgelegte Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen je Minute. Die Bewertung hat nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeiten für Schulen und Lehrgänge zu erfolgen.
Gerne können Bewerber bzw. Bewerberinnen für den Beruf des Polizisten bzw. der Polizistin diese Prüfung bei uns ablegen, um den erforderlichen Nachweis erbringen zu können.
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